Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 2. Oktober 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bereitstellung der Restaurantreservierungssoftware vaubook gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, die den Vertrag für ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit schließen. Sie gelten nicht für die Tischreservierung eines Gastes beim Restaurant.
Anbieter ist die vaublock GmbH i.G., Neustr. 100, 41334 Nettetal, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführerin Alina Voigt. vaubook ist eine Marke des Anbieters und keine eigene Gesellschaft. Unternehmenskontakt: info@vaublock.de. Produkt- und Vertragsfragen: info@vaubook.com.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Der kostenpflichtige Vertrag kommt durch die ausdrückliche Bestellung des Kunden und deren Annahme durch den Anbieter zustande. Die Auftragsbestätigung nennt insbesondere Kunde, Standorte, Tarif, Preis, Währung, Zahlungsintervall und Leistungsbeginn. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Für die Verarbeitung von Gästedaten gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag.
vaubook stellt browserbasierte Reservierungsverwaltung und Tischplanung bereit. Der Umfang richtet sich nach dem vereinbarten Tarif und der Konfiguration. Core umfasst die operative Reservierungsverwaltung und Overview. Insights ist Bestandteil von Growth. Branding, Website-Einbindung, Tischpläne, Kapazitätsgrenzen, Schließtage und Küchenpuffer gehören zum vereinbarten Core-Umfang. Die Gästekommunikation umfasst Englisch und Bahasa Indonesia.
Das Restaurant bleibt Vertragspartner seiner Gäste für gastronomische Leistungen und verantwortet seine Buchungsbedingungen, Verfügbarkeitseinstellungen und Kommunikation. Ein bestimmtes Reservierungsvolumen, ein Umsatzanstieg oder das vollständige Ausbleiben von No-shows werden nicht zugesichert.
3. Einrichtung und Support
Die Standardeinrichtung, der vereinbarte CSV-Import vorhandener Gäste und anstehender Reservierungen sowie Produktsupport sind ohne gesonderte Gebühr enthalten. Es fallen keine Provisionen pro Reservierung oder Gast an. Weitere Standorte, optionale Zusatzleistungen und individuelle Arbeiten sind nur kostenpflichtig, wenn sie vorab transparent angeboten und vereinbart wurden.
Support ist unter info@vaubook.com erreichbar. Eine feste Reaktionszeit wird nur durch gesonderte Vereinbarung geschuldet. Funktionswünsche sind willkommen; daraus entsteht ohne ausdrückliche Zusage keine Pflicht zur Umsetzung oder Einhaltung eines bestimmten Liefertermins.
4. Testphase
Sofern nicht ausdrücklich anders angeboten, beträgt die Testphase 30 Tage. Sie endet ohne Zahlungspflicht, wenn der Kunde nicht ausdrücklich einen kostenpflichtigen Tarif bestellt. Eine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement findet nicht statt.
Der Beginn des kostenpflichtigen Leistungszeitraums wird in der Auftragsbestätigung festgehalten. Eine bloße Anfrage über die Website oder die Nutzung einer Demonstration begründet keinen kostenpflichtigen Vertrag.
5. Laufzeit und Kündigung
Monatstarife: Der Vertrag ist zum Ende jedes Kalendermonats kündbar. Die Kündigung muss dem Anbieter vor Ablauf des betreffenden Monats zugehen. Eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten gilt für Monatstarife nicht.
Jahrestarife: Die Laufzeit beträgt zwölf Monate ab dem vereinbarten kostenpflichtigen Beginn. Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn nicht eine Partei mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigt. Bei jährlicher Zahlung gilt der vereinbarte Jahresrabatt.
Eine Kündigung kann per E-Mail an info@vaubook.com erfolgen. Bitte nenne Restaurant und Abonnement, damit die Erklärung zugeordnet werden kann. Der Anbieter bestätigt den Eingang per E-Mail. Bis zum Vertragsende bleibt die vereinbarte Leistung nutzbar und zahlungspflichtig.
Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung sowie zwingende Wechsel- und Beendigungsrechte bleiben unberührt.
6. Growth-Startangebot
Wird das Growth-Startangebot in der Auftragsbestätigung vereinbart, beträgt der Preis 69 Euro pro Standort und Monat für maximal die ersten zwölf bezahlten Monate. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Eine Kündigung zum Monatsende ist auch während des Angebots möglich. Es entsteht keine zwölfmonatige Mindestbindung.
Ab dem 13. bezahlten Monat gilt für Growth der reguläre Monatspreis von 169 Euro pro Standort, weiterhin monatlich kündbar. Statt Growth weiterzuführen, kann der Kunde zum Ende des Angebots zu Core zum regulären Monatspreis von 99 Euro pro Standort wechseln. Der Wechselwunsch muss dem Anbieter vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Eine Kündigung bleibt ebenfalls möglich.
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich geltender Umsatzsteuer. Das Startangebot ist ein monatliches Angebot und wird nicht mit Jahreszahlungsrabatten kombiniert. Es gilt nur, wenn es ausdrücklich in der Auftragsbestätigung aufgenommen wurde.
7. Preise und Zahlung
Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise, die Währung und das Zahlungsintervall. Bei jährlicher Zahlung wird der vereinbarte Jahresbetrag fällig. Eine hierfür angegebene monatliche Vergleichszahl ist keine monatliche Ratenvereinbarung.
Abonnemententgelte werden für das gewählte monatliche oder jährliche Intervall im Voraus berechnet und sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Rechnung nennt die vaublock GmbH i.G. als Anbieter. Geltende Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.
Preisänderungen innerhalb eines laufenden Vertragszeitraums erfordern eine wirksame vertragliche Grundlage oder Vereinbarung. Schweigen allein berechtigt nicht zur Preiserhöhung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine Sperrung wegen Nichtzahlung erfolgt nur unter Wahrung erforderlicher Hinweise und Abhilfemöglichkeiten.
8. Mitwirkung und Zugänge
Der Kunde stellt richtige Unternehmensangaben bereit, verwaltet berechtigte Mitarbeiterzugriffe und schützt Zugangsdaten und Dashboard-Links. Berechtigungen sollen den jeweiligen Aufgaben entsprechen. Der Verdacht eines unbefugten Zugriffs ist unverzüglich mitzuteilen. Die Nutzung durch autorisierte Mitarbeitende ist im vereinbarten Tarif erlaubt; eine Weiterveräußerung von Zugängen an unbeteiligte Dritte ist nicht gestattet.
Der Kunde richtet Öffnungszeiten, Tischpläne, Tischverbindungen und -teilungen, Kapazitätsgrenzen, Schließtage und Küchenpuffer ein und prüft sie. Für Ausnahmefälle sowie Verbindungs- oder Dienstausfälle hält er geeignete betriebliche Abläufe vor. Die Pflicht des Anbieters zur Bereitstellung der vereinbarten Funktionalität bleibt bestehen.
Der Kunde nutzt den Dienst rechtmäßig, stellt erforderliche Datenschutzhinweise bereit und sorgt für eine geeignete Rechtsgrundlage für Gästedaten und Marketing. Unnötige sensible Angaben gehören nicht in Freitextnotizen.
9. Betrieb, Änderungen und Mängel
Erforderlich sind eine Internetverbindung und ein kompatibler aktueller Browser. Die Oberfläche ist für Tablet und Smartphone ausgelegt. Wartungen und technische Unterbrechungen können auftreten. Diese AGB enthalten keine feste prozentuale Verfügbarkeitszusage und keine feste Support-Reaktionszeit.
Der Anbieter kann die Software warten und weiterentwickeln, muss aber die vereinbarte wesentliche Funktionalität erhalten. Wesentliche Leistungseinschränkungen bedürfen einer wirksamen Vereinbarung oder gesetzlichen Grundlage. Der Kunde meldet Störungen mit den für die Untersuchung erforderlichen Angaben. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
Bevor personenbezogene Gästedaten im Auftrag verarbeitet werden, schließen die Parteien den erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag. Dieser regelt insbesondere Weisungen, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragnehmer, internationale Übermittlungen, Unterstützung bei Vorfällen sowie Rückgabe und Löschung. Diese AGB ersetzen ihn nicht.
Beide Parteien schützen vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei und geben sie nur an befugte Personen oder aufgrund rechtlicher Verpflichtung weiter. Gästedaten und Kundeninhalte bleiben den Rechten des Kunden und der betroffenen Personen unterworfen. Eine Ausweitung der Verarbeitung auf andere Zwecke bedarf einer geeigneten Rechtsgrundlage.
11. Nutzungsrechte
Für die Vertragsdauer erhält der Kunde ein einfaches Recht, die vereinbarte Software für seinen Restaurantbetrieb und durch berechtigte Mitarbeitende zu nutzen. Die Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter oder dessen Lizenzgebern.
Marken, Logos und Inhalte des Kunden bleiben dessen Eigentum beziehungsweise dessen Rechten unterworfen. Der Anbieter darf sie nur im erforderlichen Umfang zur Vertragserfüllung nutzen. Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt.
12. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Ausdrücklich übernommene Garantien bleiben unberührt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit und Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Zwingende datenschutzrechtliche Haftung und gesetzlich nicht abdingbare Ansprüche bleiben bestehen. Die Beteiligung eines Infrastruktur-Dienstleisters schließt gesetzliche Ansprüche nicht für sich genommen aus.
13. Schutzmaßnahmen und außerordentliche Beendigung
Bei erheblichen Sicherheitsrisiken oder rechtswidriger Nutzung darf der Anbieter verhältnismäßige Schutzmaßnahmen ergreifen. Soweit angemessen und rechtlich erforderlich, erfolgen vorher ein Hinweis und eine Gelegenheit zur Abhilfe. Bei dringender Gefahr sind sofortige Maßnahmen möglich. Beschränkungen werden auf das notwendige Maß begrenzt und aufgehoben, wenn ihr Grund entfällt.
Das gesetzliche Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Erforderliche Abmahnungen oder Abhilfefristen sind einzuhalten. Gesetzliche Ansprüche auf Erstattung, Schadensersatz oder andere Rechtsbehelfe werden dadurch nicht ausgeschlossen.
14. Vertragsende, Export und Anbieterwechsel
Der Kunde kann den Export seiner Gästedaten, Reservierungen und sonstigen exportierbaren Kundendaten in einem gängigen maschinenlesbaren Format anfragen. Standardexport und Unterstützung beim geordneten Wechsel erfolgen ohne Wechselgebühr. Eine Anfrage ist an info@vaubook.com zu richten.
Soweit die Datenverordnung (EU) 2023/2854 auf den Dienst Anwendung findet, gelten deren zwingende Rechte beim Anbieterwechsel oder Wechsel auf eigene Infrastruktur. Die vertraglichen Laufzeitregelungen schränken diese Rechte nicht ein. Der Anbieter unterstützt den Wechsel innerhalb der gesetzlichen Übergangsfrist, grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage nach Ablauf der anwendbaren Ankündigungsfrist. Eine technisch begründete Verlängerung kommt nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen und mit rechtzeitiger Information in Betracht. Nach dem Übergangszeitraum besteht eine Abrufmöglichkeit von mindestens 30 Kalendertagen.
Nach Abschluss des vereinbarten Rückgabe- und Abrufverfahrens werden personenbezogene Daten nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag gelöscht, soweit keine rechtliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Verbleibende Sicherungskopien sind der gewöhnlichen Nutzung entzogen und werden nach dem dokumentierten Lösch- und Sicherungskonzept überschrieben. Gesetzlich aufzubewahrende Unterlagen dürfen nur für den jeweiligen Aufbewahrungszweck weiter gespeichert werden.
Etwaige Erstattungen und die Folgen einer vorzeitigen Beendigung richten sich nach der wirksamen Vereinbarung und zwingendem Recht. Ein pauschaler Ausschluss von Erstattungsansprüchen wird nicht vereinbart.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Vorschriften, die unabhängig von dieser Rechtswahl gelten, bleiben unberührt.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind die am Sitz des Anbieters zuständigen Gerichte Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
Änderungen dieser AGB für bestehende Verträge bedürfen einer wirksamen gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung gelten die gesetzlichen Regeln; der übrige Vertrag bleibt bestehen, soweit rechtlich möglich.
